"Kind oder Kippe" ?!

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Von Stefano am Mittwoch, den 27. März, 2002 - 16:51:

>(Am Schluss stehen immer Sachen, die die Leser sich merken sollen, egal was vorher geschrieben wurde)

Stimme ich Dir uneingeschränkt zu Jürgen,

doch was haben wir von gestigen Brandstifter schon zu erwarten, das die Primärprävention
in "Antiraucherkampagnen" oder "Rauchervervolgung" umdeuten?

Nieder mit der Diktatur der Rauchkultur!
Der Normalfall muß tabakrauchfrei sein- und nicht umgekehrt.

Hochatmungsvoll --
Stefano im Kampf um die
Denkweise
innerhalb
der so genannten "Nichtraucherbewegung"

Von Jürgen Christ am Mittwoch, den 27. März, 2002 - 13:52:

In der Kleinstadt Utica im US Staat New York hat einer Richterin entschieden, dass eine geschiedene Frau das Besuchsrecht für ihren 13-jährigen Sohn verliert, wenn sie in dessen Gegenwart weiter raucht. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass Rauchen in Gegenwart von Kindern (und nicht nur diesen) körperliche Gewalt darstellt, die mit Züchtigung und sonstigen Übergriffen auf gleicher Stufe steht. Leider hat es unsere Tabakgesellschaft immer wieder verstanden, das Mitrauchenmüssen als völlig harmlos - ähnlich Kekse essen - darzustellen, sodass sich bei uns nicht einmal der Deutsche Kinderschutzbund dieses Themas widmet. So ist es auch folgerichtig, wenn unsere Presse, angeführt von „dpa“ über dieses Urteil mit einer gewissen Häme berichtet. Lang & breit wird darüber schwadroniert, dass der betreffende Junge gesund ist und weder Astma hat, noch unter allergischen Raktionen auf Tabakrauch leidet, dennoch sei das Urteil „im besten Interesse“ für den Jungen, so als ob es sich dabei um Gegensätze handelte. Am Schluß der Meldung von dpa (Am Schluss stehen immer Sachen, die die Leser sich merken sollen, egal was vorher geschrieben wurde)

also am Ende des Artikels ist von der Anwältin der Rauchermutter die Rede, die vermutet nämlich, dass Vater und Großeltern hinter der Klage stecken. Logisch.

Passend dazu hatte sich die TAZ die Überschrift „MUTTERQUALEN: KIND ODER KIPPE“ ausgedacht und der Kölner Express fand das Urteil sogar „gnadenlos“, denn sie behauptete,“Wenn die Mutter ihren eigenen Sohn wiedersehen möchte, muß sie mit dem Rauchen aufhören“ Das stimmt genauso wie es falsch ist, aber es liest sich sehr flüssig und eignet sich gut für ein Thekengespräch.